Barrierefreiheit
ALLGEMEIN
Eat to Fit ist bestrebt, seine Dienste für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen. Eat to Fit hat erhebliche Ressourcen investiert, um die Nutzung seiner Website zu vereinfachen und sie für Menschen mit Behinderungen zugänglicher zu machen. Wir sind überzeugt, dass die Bemühungen um Barrierefreiheit auf Websites allen Benutzern zugute kommen und dass jeder Mensch das Recht hat, in Würde, Gleichheit, Komfort und Unabhängigkeit zu leben.
KONTAKTIEREN SIE UNS
Wenn Sie ein Problem mit der Barrierefreiheit melden möchten, Fragen haben oder Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte wie folgt an unser Kundensupportteam: info@eattofit.de und geben Sie eine Beschreibung der spezifischen Funktion an, die Ihrer Meinung nach nicht vollständig zugänglich ist, oder einen Verbesserungsvorschlag.
Eat to Fit setzt seine Bemühungen fort, die Zugänglichkeit seiner Website und Dienste ständig zu verbessern, in der Überzeugung, dass es unsere gemeinsame moralische Verpflichtung ist, Menschen mit Behinderungen eine nahtlose, zugängliche und ungehinderte Nutzung zu ermöglichen.
Im Rahmen unserer fortwährenden Bemühungen, Zugänglichkeitsprobleme kontinuierlich zu verbessern und zu beheben, scannen wir unsere Website außerdem regelmäßig mit einem Zugänglichkeitsscanner, um alle möglichen Zugänglichkeitsbarrieren zu identifizieren und zu beheben. Trotz unserer Bemühungen, alle Seiten und Inhalte auf eattofit.de vollständig zugänglich zu machen, sind einige Inhalte möglicherweise noch nicht vollständig an die strengsten Zugänglichkeitsstandards angepasst. Dies kann darauf zurückzuführen sein, dass wir nicht die am besten geeignete technologische Lösung gefunden oder identifiziert haben.
FÜR SIE DA
Wenn Sie Probleme mit Inhalten auf eattofit.de haben oder Hilfe zu einem Teil unserer Website benötigen, kontaktieren Sie uns bitte (info@eattofit.de) und wir helfen Ihnen gerne weiter.
Wir bereiten unsere Website außerdem gezielt auf die neuen gesetzlichen Anforderungen ab Juli 2025 vor und bedanken uns für Ihr Verständnis während dieser Umsetzungsphase.
Barrierefreiheit – rechtlicher Hinweis gemäß § 3 Abs. 3 BFSG
Eat to Fit (ETF Dienstleistungen GmbH) fällt gemäß § 3 Absatz 3 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) unter die Kategorie eines Kleinstunternehmens.
Unser Unternehmen unterschreitet die im Gesetz genannten Schwellenwerte hinsichtlich Beschäftigtenzahl und Jahresumsatz.
Daher unterliegt unser Online-Angebot nicht den verpflichtenden Anforderungen des BFSG.
Trotzdem ist es uns ein persönliches Anliegen, unsere Website so zugänglich und benutzerfreundlich wie möglich zu gestalten – für alle Menschen, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten.
Wir entwickeln die Seite laufend weiter und freuen uns über Hinweise, wie wir die Nutzung noch barrierefreier machen können.