Valentinstag
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In der dt. Gesetzgeber laut den Vorschriften ist auch enthaltener Fruchtzucker oder Milchzucker deklarierungspflichtiger Zucker. Daher werden Produkte mit maximal 5g Zucker (pro 100g) nach deutscher Gesetzgebung als “Zuckerarm” eingestuft.
Zuckerarm: maximal 5g Zucker pro 100g; bei Getränken 2,5 g pro 100 ml
Zuckerfrei: nicht mehr als 0,5 g Zucker pro 100 g
Zuckerreduziert: Ein- und Zweifachzucker sind gegenüber vergleichbaren Produkten um mindestens 30 % verringert
Ohne Zuckerzusatz: keine zusätzlichen Ein und Zweifachzucker oder andere Zusätze mit süßender Wirkung (wie Fruchtsüße, Fruchtsirup, Honig)
Enthält von Natur aus Zucker: der Zucker ist natürlicher Bestandteil des Lebensmittels
Ungesüßt: weder Zucker, noch süßende Lebensmittel, noch Süßungsmittel darf eingesetzt sein
Alle Eat to Fit Produkte sind Alkoholfrei und Palmölfrei. Frei von Aspartam und Acesulfam K